Pitch-Anlagen

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Leistungsbegrenzung u. -regelung

Eine Windenergieanlage (WEA) dreht sich durch die Auftriebskraft des Windes an den Rotorblättern. Die Windleistung nimmt mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit zu (siehe Energiewandlung). Üblicherweise wird ab einer Windgeschwindigkeit von rund neun bis zwölf m/s die aus der Auftriebskraft resultierende Rotorleistung durch aerodynamische Maßnahmen begrenzt, um die vorgegebene Nennleistung nicht zu übersteigen, da es sonst zu Überlastungen u. Materialschäden kommen könnte. Hier muss unterschieden werden zwischen reinen Sicherheitsmaßnahmen zur Begrenzung der Leistung (bei kleinen WEA etwa das Bremsen durch Generatorkurzschluß) und den Leistungsregelungen großer WEA, die eine konstante Leistungsabgabe bis hin zum Abschalten der Anlage bei Sturm (circa 25 m/s) sicherstellen.

Bei netzeinspeisenden Windenergieanlagen wird die Leistungsbegrenzung bzw. Leistungsregelung am Rotor durch die Hauptkonzepte Stall und Pitch realisiert.

Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Anlagen siehe Genehmigungsrechtliche Aspekte Immissionsschutz.

Nähere Einzelheiten siehe: http://wind-energie.de/infocenter/technik/funktionsweise/leistungsbegrenzung-und-regelung