Förderung Solarthermie-Anlagen

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Förderumfang (Zuschüsse)

Bafa-Programm:

Anlagen auf neue Gebäude werden derzeit nicht gefördert !

Anlagen auf Bestandsgebäuden werden gefördert, allerdings nur im Falle der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung.

AUSNAHME nur bei Warmwasserbereitung:

Große Sonnenkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind.

Förderhöhe

ab 01.01.2012:

bis 40 m² Bruttokollektorfläche:

€ 90,00 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche,

weitere Voraussetzung: Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern pro angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche,

Erweiterung: € 45,00 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

über 40 m² Bruttokollektorfläche:

€ 45,00 für die ersten 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und € 22,50 für den Quadratmeter darüber hinaus errichtete Kollektorfläche (unter Vorbehalt).


Details: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html


Förderumfang (Darlehen)

KfW-Programm:

Nicht gefördert werden

Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Schwimmbadabsorber, Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen sowie Prototypen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

Gefördert werden

Solarkollektoranlagen von mehr als 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche als solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit mindestens 500 qm Nutzfläche, zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung.

Förderart

Zinsgünstige Darlehen

Zinssatz: Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem Kapitalmarkt und muß aktuell abgefragt werden. Kleine Unternehmen werden mit einem günstigeren Satz bevorzugt.

Festschreibung: Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei längeren Kreditlaufzeiten ist der Zins für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Danach werden neue Konditionen vereinbart.

Tilgungsfreie Jahre: Es können bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.

Beleihungshöhe: Die Finanzierung ist bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten möglich.

Sicherstellung: Bankübliche Sicherheiten, die mit der Hausbank zu vereinbaren sind.

Tilgungszuschuß

Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme. Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Tilgungszuschuß als Sondertilgung gutgeschrieben. Auf der Webseite der KfW wird ein Tilgungsrechner angeboten, der über Zinssatz, Laufzeit, Höhe der Belastung usw. Aufschluß gibt.

Beihilfen

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Beihilfen zur Zinsverbilligung geleistet. Mit dem Subventionswertrechner können der Subventionswert und die Beihilfeintensität berechnet werden.


Details: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Erneuerbare_Energien/Waermepumpe_und_Solarthermie_im_Wohnhaus/index.jsp