Kosten der Netzeinspeisung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Mai 2019, 12:56 Uhr
Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluss.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- a) Anschaffung eines eigenen, geeichten Zählers
- In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten u. leistet den Ableseaufwand selbst.
- Der Zähler muß nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
- b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers
- Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst.
- Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30,00 €).