Dämmung: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 30. Dezember 2011, 13:56 Uhr
Alle Rohrleitungsstücke müssen auf eine Temperaturbeständigkeit von -30 Grad C bis 150 Grad C gedämmt werden. Im Außenbereich muß die Dämmung witterungs- und UV-beständig sein und sollte mit einer Blechmantelverkleidung gegen Vogelfraß geschützt werden.
Verzinkte oder Kunststoffrohre sind nicht zugelassen.